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Businessangebote

Gönne dir und deinen Mitarbeitern einen entspannten Feierabend in der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir informieren dich gerne über die individuellen Möglichkeiten unserer Firmenangebote und unterstützen dich bei der Motivation mit „Benefits" für deine Mitarbeiter.

Angebot für Ihre Mitarbeiter

Thermencard Informationen

Business-Thermencard

Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter bieten wir die kostenfreie Business-Thermencard an. Diese ermöglicht bis zu 15 % Ermäßigung auf alle Leistungen beim Besuch der Therme sowie auf Bestellungen im Onlineshop.

Auf Wunsch gestalten wir gerne individuelles Informationsmaterial und stellen eine Online-Bestellplattform für Mitarbeiter bereit.

Informationen erhalten Unternehmen über Julia Uhland (Tel.: +49 7261/4028-130, E-Mail julia.uhland@badewelt-sinsheim.de)

Weitere Vorteile für Firmen

Motiviere Kunden, Kollegen und Mitarbeiter mit einem ganz besonderen Erlebnis und schenke mit Thermen-Gutscheinen einen Kurzurlaub unter Palmen.
Wir bieten interessante Sondertarife für Firmen an.

Ihre Vorteile

  • bei einer Abnahme ab 20 Gutscheinen erhältst du 10 % Ermäßigung*
  • ab 12.000 € Umsatz / Jahr erhöht sich die Ermäßigung* rückwirkend auf 12 %
  • ab 17.000 € Umsatz / Jahr erhöht sich die Ermäßigung* rückwirkend auf 15 %

*Diese Ermäßigung gilt nicht bei der Zahlung mit der Thermencard.

Unser Tipp für dich!

Mit einem Wertgutschein hast du ein garantiert treffsicheres Geschenk, da dieser für sämtliche Leistungen in der Therme einsetzbar ist.

Ob Eintritt, Massage, ein Cocktail an der Poolbar oder ein leckeres Gericht unter Palmen - mit unserem Wertgutschein verschenkst du das komplette Paket.

Downloads

Hier findest du verschiedene Informationen, Bilder und Flyer als Download für dein Intranet oder deine Mitarbeiter.

Gut zu wissen

  • Gutscheine für Kunden und Geschäftspartner können bis zu einer Freigrenze (kein Freibetrag) von 35 € pro Person und Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Geschenke müssen getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben, unter Angabe des Anlasses sowie des Namen des Beschenkten in der Buchhaltung aufgeführt sein.
  • Bei Einhaltung der Freigrenze muss der Beschenkte den Gutschein nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Gutscheine für Mitarbeiter mit einem Nennwert von bis zu 50 € pro Monat werden als Sachbezüge eingestuft und sind somit steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Badewelt Sinsheim GmbH übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit der Regelung.

Du hast Fragen?

Bunte Orchideen und Palmen

Gerne steht dir Julia Uhland unter Tel. +49 7261/4028-130 oder per E-Mail an julia.uhland@badewelt-sinsheim.de zur Verfügung.